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Häufige Kundenfragen
Der Maklerauftrag definiert klar die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen dem Eigentümer und dem Immobilienmakler. Somit werden Konflikte bezüglich der Auftragsdauer, des Verkaufspreises und der Vermittlungsprovision vermieden.
Auch werden auch Verpflichtungen und Verantwortungsbereiche des Eigentümers und Crull Gewerbeimmobilien als Makler eindeutig definiert und verhindert, dass mehrere Makler dasselbe Objekt vertreten. Das ist unerlässlich, damit es bei den Interessenten nicht zu Verwirrung oder Verwechslungen kommt, im schlimmsten Fall bezahlt ein Interessent die doppelte Provision, weil er das Exposé von zwei Maklern anfordert.
Sie als Eigentümer entscheiden sich verbindlich für einen Makler und gewährleisten, während dem Vermarktungsprozesses gegenseitige Loyalität. Natürlich klingt es verlockend sich die Maklercourtage zu sparen, aber wie Wir unseren Kunden oft sagen: “Die Courtage, die Sie vermeintlich sparen wird Ihnen immer beim Endverhandelten Kaufpreis fehlen”.
Im Fachbereich der Immobilienvermittlung dreht sich immer Alles um einen Verkäufer und einen zugehörigen Käufer. Erfahrungsgemäß strebt der Verkäufer einen Verkaufspreis über dem Marktwert an, weil er den Wert seiner Immobilie überschätzt. Käufer hingegen wollen stetig ein Schnäppchen schlagen und suchen nach Gründen den Verkaufspreis zu drücken. Um dieses Ungleichgewicht auszugleichen, sieht unsere Strategie vor, dass unsere Vermittlungsprovision von beiden Parteien getragen wird. Somit bleiben wir unparteiisch und können die Wünsche und Vorstellungen beider Seiten in Einklang bringen. Zusätzlich verfügen wir über ein ausgedehntes Netzwerk, exzellente Marketingfähigkeiten und Jahrzehnte lange Erfahrung bei der Kaufpreisverhandlung.
Nichtwohngebäude: Bei Gewerbeobjekten muss seit dem 1. Juli 2009 bei Verkauf des Gebäudes, bei Vermietung oder Leasing ein Energieausweis ausgestellt werden. In den meisten Fällen reicht laut Gesetz der Verbrauchsausweis aus.
Die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) hat die Energieausweis-Pflicht weiter verschärft. Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen möchten, müssen potentiellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorweisen oder gut sichtbar aushängen. Zusätzlich müssen bereits beim Inserieren der Immobilie (oder eines Teiles davon) zentrale Daten aus dem Energieausweis angegeben werden. Ohne diese Angaben droht ein Bußgeld von bis zu 14.000€.
LET'S HAVE LUNCH
Verkaufsangelegenheiten können wir gerne beim Business Lunch besprechen. Ich lade Sie gerne ein!