Gewerbesteuerhebesatz-Rechner
Berechnung der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird auf Grundlage des nach Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer ermittelten Gewinns berechnet. Hierbei müssen jedoch noch spezielle Hinzurechnungen und Kürzungen nach dem Gewerbesteuergesetz vorgenommen werden, wie z.B. Schuldzinsen erhöhen den Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag wird mit der Gewerbesteuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Der so ermittelte Gewerbesteuer-Messbetrag wird dann noch mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Das Ergebnis ist die Gewerbesteuer. Es gibt bei der Gewerbesteuer einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro.
Bitte wählen Sie eine Stadt/ Gemeinde aus, geben den Gewerbeertrag an.
Wer Gewerbesteuer zahlt, erhält eine (Einkommensteuer) Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 35 EStG. Wie hoch die Gewerbesteuer ist, können Sie mit dem Gewerbesteuer-Rechner berechnen. Die Gewerbesteuerberechnung berücksichtigt alle Hinzurechnungen und Kürzungen sowie den Gewerbesteuer-Freibetrag.
Gewerbesteuer als Standortfaktor
Bitte beachten Sie, dass die Gewerbesteuer insbesondere vom Gewerbesteuerhebesatz abhängt. Für die Gewerbesteuer ist neben der Rechtsform also auch der Standort zu berücksichtigen. Denn die Höhe der Gewerbesteuer hängt von der Gemeinde ab, die den Gewerbesteuerhebesatz selbst festgelegt. Die Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu. Mit dem Gewerbesteuerhebesatz konkurrieren die Gemeinden um die Standortwahl der Unternehmen. Als Standort sollten Sie also eine Gemeinde mit möglichst niedrigen Hebesätzen auswählen. Der Gewerbesteuerhebesatz muss mindestens 200% betragen.
Hierzu ein Beispiel:
Ein Gewerbebetrieb mit Sitz in Frankfurt unterliegt einem Gewerbesteuerhebesatz von 460%. Für einen Gewerbebetrieb in Eschborn gilt nur ein Gewerbesteuerhebesatz von 280%. Das würde eine Gewerbesteuerersparnis von 6,3% bzw. 6.300 Euro bedeuten:
Gewerbeertrag: 100.000 Euro x Steuermesszahl: 3,5% x
Fall 1: x Hebesatz Eschborn: 280% -> Gewerbesteuer = 9.800 Euro
Fall 2: x Hebesatz Frankfurt: 460% -> Gewerbesteuer = 16.100 Euro
Bei einem Existenzgründer kommt der Gewerbesteuer im ersten Jahr i.d.R. keine große Bedeutung zu, da der Gewinn oftmals noch unter dem Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro liegt. Für die Folgejahre aber spielt die Frage der Gewerbesteuer und damit der Gewerbesteuerhebesatz eine wichtige Rolle.
Um die Unterschiede bei den Gewerbesteuerhebesätzen zu verdeutlichen folgende Statistik:
In Nordrhein-Westfalen gab es im Jahr 2006
- 782 Gemeinden mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 200 bis 299%.
- 10.722 Gemeinden hatten einen Gewerbesteuerhebesatz von 300 bis 399%.
- 763 Gemeinden hatten einen Gewerbesteuerhebesatz von 400 bis 499%.
Steuertipp: Gewerbesteuer sparen mit dem richtigen Standort von Gewerbeimmobilien
Mit einer Gewerbeimmobilie am richtigen Standort lassen sich mehrere Tausend Euro Gewerbesteuer sparen. Daher sollten Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde und der umliegenden Gemeinden vergleichen. Oftmals kann durch ein Umzug in andere Büroräume durch die Gewerbesteuerersparnis die Miete finanziert werden. In den Gemeinden mit niedriger Gewerbesteuer ist außerdem die Gewerbemiete oftmals auch niedriger. Sie müssen aber auch nicht gleich komplett umziehen, sondern können auch nur einen Teil Ihres Betriebes in andere Gewerberäume auslagern. Dann wird der Gewinn auf die verschiedenen Betriebsstätten aufgeteilt. Der (Gewerbe-)Steuermessbetrag wird in die auf die jeweiligen Gemeinden aufgeteilt. Das gilt auch dann, wenn sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden erstreckt oder innerhalb des Erhebungszeitraums von einer Gemeinde in eine andere verlegt wurde ( § 28 Absatz 1 GewStG). Maßstab für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages ist in der Regel das Verhältnis der Arbeitslöhne aller Betriebsgemeinden zu den Arbeitslöhnen der jeweiligen Betriebsgemeinde (im Erhebungszeitraum). So können Sie immerhin einen Teil der Gewerbesteuer einsparen.